§21 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängelrechte gemäß §§ 434 ff. BGB in der seit dem 01.01.2022 geltenden Fassung.
(2) Ein Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet (§ 434 BGB).
(3) Der Verbraucher kann zunächst Nacherfüllung verlangen (§ 439 BGB). Der Verkäufer ist berechtigt, zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu wählen, sofern dies nicht unzumutbar ist.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Verbraucher nach Maßgabe der §§ 440, 323, 326 BGB vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
(5) Schadensersatzansprüche bleiben unberührt (§§ 280 ff. BGB).
(6) Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
§22 Gewährleistung gegenüber Unternehmern
(1) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren ein Jahr ab Gefahrübergang (§ 438 BGB).
(2) Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern keine Arglist oder Garantieübernahme vorliegt.
(3) Der Verkäufer hat bei Unternehmern das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen (§ 439 BGB).
(4) § 377 HGB bleibt unberührt.
§23 Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)
(1) Unternehmer sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
(3) Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 Abs. 2 HGB).
§24 Verschleißteile
(1) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
- Bremsbeläge
- Reifen
- Ketten
- Ritzel
- Lager
- Dichtungen
- Griffe
- Schaltzüge
(2) Der normale Verschleiß stellt keinen Sachmangel dar.
§25 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§26 Mitverschulden
Hat der Kunde durch unsachgemäße Montage, unsachgemäße Nutzung oder Missachtung der Betriebsanleitung zum Schaden beigetragen, gilt § 254 BGB.
§27 Höhere Gewalt
(1) Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt.
(2) Hierzu zählen insbesondere:
- Naturkatastrophen
- Streiks
- Pandemien
- Energieengpässe
- Lieferkettenstörungen
- Cyberangriffe
- behördliche Maßnahmen
§28 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§29 Anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Für Verbraucher gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Wohnsitzstaates entzogen werden (Art. 6 Rom-I-VO).
§30 Gerichtsstand und Streitbeilegung
(1) Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
(2) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.